Gründung und Aufnahme eines neuen Clubs

Die nachfolgende Auflistung ist eine Richtlinie als Empfehlung des nationalen Vorstandes. Es ist eine Hilfestellung bei der Gründung von neuen Clubs und stellt sicher, dass die notwendigen Schritte zur Gründung eines neuen Clubs bekannt sind, um so unnötigen Aufwand zu vermeiden.

  1. Übereinkunft ehemaliger Tabler (oder Noch-Tabler) und deren Freunde freundschaftlich in Form eines Club 41 zusammentreffen zu wollen. Zur Gründung eines neuen Clubs ist eine mehrheitliche Beteiligung von Ex-Tablern erforderlich.
  2. Abhalten mehrerer Meetings und
  3. Kontaktaufnahme mit den Gründungsbeauftragten von Club 41 Österreich.
  4. In der Folge bei befreundeten Club 41 wegen Übernahme einer Patenschaft anfragen – allenfalls einen Gründungsbeauftragten bestellen (lassen).
  5. Nach einer Reihe von Meetings (und wenn die Gruppe als Club 41 zusammenbleiben will), ein
  6. „Gründungsmeeting“ abhalten und
  7. Satzungen erstellen, dazu Vorlagen von bestehenden Clubs, dem nationalen Sekretär oder dem Club 41 Internetportal beschaffen.
  8. Mitteilung an den Präsidenten von Club 41 Österreich, dass ein Gründungsmeeting ab-gehalten wurde und die Aufnahme in Club 41 Österreich unter dem Namen „………..“ mit voraussichtlich . . Club Mitgliedern angestrebt wird. Angabe des Namens und Adresse des voraussichtlichen Gründungspräsidenten, Sekretärs und dem Entwurf der Satzungen.
  9. Zustimmung durch den Vorstand von Club 41 Österreich.
  10. Die von Club 41 Österreich genehmigten Satzungen bei Behörde einreichen und „Club…“ und Statuten dort registrieren lassen.
  11. Formeller Antrag an den Präsidenten von Club 41 Österreich unter Vorlage der Satzun-gen mit dem behördlichen bzw. vereinspolizeilichen Bescheid sowie einer Liste mit den Namen und Adressen aller präsumtiven Mitglieder des Clubs (inklusive eines Webmas-ters für die Mitgliederdatenänderungen).
  12. Abstimmung eines Termines für eine Charter mit dem nationalen Vorstand.
  13. Eventuell ausländischen Co-Paten suchen.
  14. Teilnahme von Vertretern des neuen Clubs bei Halbjahres- oder Jahreshauptversamm-lung von Club 41 Österreich. Vorstellung des Clubs, der Mitglieder und des abgestimmten Terminvorschlages und Ort für Charter bekannt geben. Allenfalls geänderte Namensliste mit Adressen übergeben.
  15. Die Formelle Zustimmung zur Aufnahme des neuen Clubs erfolgt im Rahmen einer or-dentlichen Hauptversammlung von Club 41 Österreich. Der Club wird mit seinen Mitglie-dern ab diesem Zeitpunkt im Mitgliederverzeichnis als „in Gründung“ (IGr) gefhrt.
  16. Vorbereitung der Charterfeier, Werbung bei in- und ausländischen Clubs, Einladungen und Programm versenden.
  17. Ausrichten einer Charterfeier mit Galaabend durch den Club, bei dem der Club in den Verband von Club 41 Österreich aufgenommen wird.
  18. Bei der Charterfeier übergibt der Präsident von Club 41 Österreich (oder sein Vertreter) die Charterurkunde und installiert den Gründungspräsidenten durch Übergabe der Amtskette und des Abzeichens.
  19. Entfernung des Zusatzes „in Gründung“ beim Clubnamen
  20. Ab der Aufnahme (oder Charter) folgenden Jahreshauptversammlung erfolgt die Bei-tragsvorschreibung durch den Nationalen Kassier.